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Familienrecht
distanzierte Paare

Das Familienrecht berührt alle Betroffenen in einem überaus sensiblen Lebensbereich.

 

Mit einer Trennung und Scheidung kommen eine Fülle von Fragen und Problemen auf die Beteiligten zu.

Diese sind z.B. unterhalts- und vermögensrechtlicher Art, betreffen aber auch häufig die Belange der Kinder, wie im Umgangs- oder Sorgerecht.

 

Es bedarf insofern einer frühzeitigen und individuellen Beratung, um die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern und die Weichen in rechtlicher Hinsicht von Anfang an richtig zu stellen. 

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Im Familienrecht ist uns das Vertrauensverhältnis mit unseren Mandanten besonders wichtig. Frau Rechtsanwältin Saldaña Alonso (geb. Grothe) ist Ihre kompetente Anwältin im Familienrecht mit jahrelanger Erfahrung.

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Wir beraten und vertreten Sie daher gerne bei Ihren familienrechtlichen Belangen:

 

     - Wir setzen Unterhaltsansprüche durch,

     - wir klären das Sorge- und Umgangsrecht,

     - wir begleiten Sie vor bzw. während der Trennung und Scheidung,

     - wir klären den Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und den Verbleib der Immobilie und

     - wir unterstützen Sie bei dem Abschluss eines Ehevertrages oder einer Trennungs- / Scheidungsfolgevereinbarung.

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Sie möchten Ihre Ehe einvernehmlich scheiden lassen? Nutzen Sie unseren bequemen Service der Online-Scheidung! 

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Wir bieten Ihnen ein möglichst unkompliziertes und schnelles Scheidungsverfahren. In Kombination mit unserem Angebot der Online-Akte eine sichere und einfache Möglichkeit der Scheidung. Weitere Informationen finden Sie

hier: 

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Auszugsweise weitere Informationen im Bereich des Familienrechts für Sie als erste Orientierung:

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Ehevertrag

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Bereits vor oder mit Beginn einer Ehe kann eine anwaltliche Beratung erforderlich sein, etwa bei der Entscheidung, ob und insbesondere mit welchem Inhalt ein Ehevertrag geschlossen werden soll. Falls das Zusammenleben nicht funktioniert, stellen sich vielfältige Fragen im Zusammenhang mit den Trennungsfolgen. Durch einen Ehevertrag können Streitigkeiten nach einer möglichen Trennung meist vermieden werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Ehevertrages.

 

Trennungs-/ Scheidungsfolgenvereinbarung

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Zahlreiche Trennungs-/Scheidungsfolgen können Sie außerhalb des Gerichtsverfahrens in einer notariell beurkundeten Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Um eine möglichst gemeinsame Lösung zu finden, bietet sich häufig eine solche Vereinbarung an, in der alle möglichen Streitpunkte geklärt werden. Dabei bestimmen Sie als Ehegatten selbst, was sie miteinander vereinbaren. Ein Scheidungsverfahren wird entlastet und verkürzt, die Gerichtsgebühren reduzieren sich.

 

Sie können sich beispielsweise über den Ausgleich des Zugewinns, die Aufteilung Ihres Vermögens, über Unterhalt, den Versorgungsausgleich (also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersversorgung) oder über Angelegenheiten in Bezug auf gemeinsame Kinder einigen. Ist eine gemeinsame Eheimmobilie vorhanden, erscheint der Abschluss eines Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrages zur gütlichen Regelung der Zukunft der Eheimmobilie und der Darlehen regelmäßig sehr empfehlenswert. Für den zeitnahen Abschluss eines Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrages insbesondere bei Vorliegen einer gemeinsamen Eheimmobilie nach der Trennung sprechen schließlich auch steuerliche Aspekte.

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Wir beraten Sie hierzu gerne und vermitteln Ihnen einen Notartermin, sollte dies erwünscht sein.

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Scheidung

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Der wohl häufigste Grund dafür, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen ist die Ehescheidung. Für die Stellung eines Scheidungsantrags ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben.

 

Im Falle einer Scheidung ist zunächst dasTrennungsjahr als eine der Scheidungsvoraussetzungen erforderlich. Ein Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt (z.B. in der gemeinsamen Ehewohnung) ist unter Umständen auch möglich.

 

Bereits bei einer Trennung ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten und begleiten zu lassen. Durch die Trennung entstehen bereits einige rechtliche Besonderheiten. So muss zunächst geklärt werden, welcher Partner in der Ehewohnung verbleiben darf, darüber hinaus kann bereits ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Besonders im Falle von gemeinsamen Kindern muss geklärt werden, bei welchen Ehepartner sich die Kinder aufhalten sollen und wie der Umgang und der Kindesunterhalt geregelt wird. 

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Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen grundsätzlich die gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sein und insbesondere das Trennungsjahr eingehalten werden. Allerdings kommt ich diesem Fall eine unkomplizierte Online-Scheidung in Betracht. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit Ihre Scheidung online zu beantragen:

 

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Das Wohl der Kinder

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Das Wohl der gemeinsamen Kinder kann durch Streitigkeiten zwischen den Elternteilen erheblich beeinträchtigt werden. Zwischen den Eltern entsteht nach einer Trennung häufig Streit über das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder Kindesunterhalt.

 

Da ein Streit um die Kinder besonders emotional ist und oft zu erheblichen Schäden bei den Kindern führt, ist es hier besonders wichtig, eine Lösung für die gemeinsamen Kinder zu finden, bei der nicht die Streitigkeiten der Eltern im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, was für die Kinder das Beste ist. Wir helfen Ihnen gerne dabei. 

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