Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander und stellt den umfangreichsten juristischen Bereich dar.
Überwiegend geht es um wirtschaftliche Aspekte. Wer hat einen Anspruch? Kann vom Vertrag zurückgetreten werden? Steht mir Schmerzensgeld zu? Kann ich die Herausgabe meines Eigentums verlangen? Allerdings werden auch nicht-materielle Regelungen getroffen. Besteht die Möglichkeit, dass jemand ein Verhalten unterlässt?
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Folgende Bereiche können unter den Begriff des allgemeinen Zivilrechts gefasst werden.
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Vertragsrecht:
Hierunter fallen Vertragsverhältnisse, wie etwa der Werkvertrag, Kaufvertrag oder Darlehensvertrag. Innerhalb dieser Vertragsverhältnisse kommt es häufig zu Störungen und rechtlichen Problemen, wie Verjährung oder Widerruf des Vertrages, Abtretung von Ansprüchen. Sind Fristen eingehalten worden? Wurde wirksam der Rücktritt erklärt? Besonders ist der Bereich des Mängelrechtes hervorzuheben. Bei Vorliegen eines Mangels kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen kommen, wie etwa zum Anspruch auf Schadenersatz, Rücktritt oder Minderung.
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Schadenersatzrecht:
Zum einen zählt man hierzu, wie oben dargestellt, vertragliche Schadenersatzansprüche wegen Verletzung vertraglicher Pflichten. Allerdings wird hierunter vor allem auch der Bereich der unerlaubten Handlungen gefasst (Deliktsrecht), der unabhängig von vertraglichen Rechtsverhältnissen besteht.
Unterteilt wird insbesondere in den Teilbereich der Verschuldenshaftung. Soweit jemand vorsätzlich oder fahrlässig bspw. die Sache eines anderen beschädigt oder den Körper eines anderen verletzt, ist er grds. zum Ersatz des Schadens und evtl. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet.
Zudem besteht der Bereich der Gefährdungshaftung, wonach unabhängig vom Verschulden (Vorsatz & Fahrlässigkeit) eine Einstandspflicht bestehen kann. Eine Gefährdungshaftung kommt u.a. im Verkehrsrecht, bei der Produkthaftung und der Tierhalterhaftung in Betracht.
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Forderungseinzug:
Soweit Ihnen eine Forderung gegen jemanden zusteht, können Sie uns beauftragen, dass wir diese Forderung für Sie einziehen bzw. geltend machen. Wir können die Gegenseite abmahnen und die Forderung notfalls gerichtlich einklagen. Auch kann durch uns der Erlass eines Mahnbescheides beantragt werden, der ggf. ohne Klage zu einem Titel führen kann.
Sachenrecht:
Einen weiteren Teilbereich des Zivilrechts stellt das Sachenrecht dar, das wiederum in das Mobiliarsachen (Recht der beweglichen Sachen) und Immobiliarsachenrecht („Grundstücksrecht“) untergliedert ist. Hier kann es zu verschiedenen rechtlichen Konstellationen kommen, die einer rechtlichen Beratung bedürfen. Wer ist Eigentümer, wer ist Besitzer der Sache? Muss ein Gegenstand herausgegeben werden? Was bedeutet Eigentumsvorbehalt?