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Online-Scheidung

Wir bieten Ihnen ein möglichst unkompliziertes und schnelles Scheidungsverfahren. In Kombination mit unserem Angebot der Online-Akte eine sichere und einfache Möglichkeit der Scheidung.

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Mithilfe der sogenannten Online-Scheidung ist es möglich, jeglichen Schriftverkehr zwischen den Eheleuten und dem Scheidungsanwalt online abzuwickeln. Ein persönlicher Termin beim Rechtsanwalt ist daher nicht erforderlich. Sie sparen Fahrtkosten und Zeit. Sie müssen nur beim Scheidungstermin beim Familiengericht anwesend sein. Dieser dauert in der Regel maximal 10 Minuten. Vor allem bei Personen, die beruflich und zeitlich sehr eingespannt sind, kann daher eine Online-Scheidung viele Vorteile bringen. Der Rechtsanwalt wird online von dem Antragsteller beauftragt und stellt alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Der Scheidungsantrag wird daraufhin erstellt und an das zuständige Familiengericht geschickt. Beim Scheidungstermin müssen Sie anschließend gemeinsam mit dem Ehepartner und dem Rechtsanwalt erscheinen.

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Bitte beachten Sie: Vor Einreichen des Scheidungsantrages muss das Trennungsjahr annähernd abgelaufen sein. Der Ablauf des Trennungsjahres ist zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung.

 

Die wichtigsten Fragen:

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Für wen ist die Online-Scheidung empfehlenswert?

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Die Online-Scheidung ist für einverständliche Ehescheidungen geeignet, bei denen es zwischen den Ehepartnern keine Streitigkeiten gibt und es eigentlich nur um die Formalie der Ehescheidung geht. Weniger empfehlenswert ist die Online-Scheidung, wenn viele mit der Ehescheidung im Zusammenhang stehende Fragen noch zu klären sind, wenn beispielsweise Unterhaltszahlungen streitig sind oder wenn man sich über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder nicht einig ist. Dann raten wir zu einem Gespräch beim Rechtsanwalt.

 

Doch auch wenn sich entgegen der anfänglichen Erwartung Probleme oder Streitigkeiten ergeben sollten, können Sie uns immer noch persönlich aufsuchen. Es ist daher ratsam, den mit der Ehescheidung beauftragten Rechtsanwalt in einem erreichbaren Umkreis zu haben, so dass wir die Online-Scheidung den scheidungswilligen Ehepartnern aus NRW empfehlen.

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Was sind die Vorteile einer Online-Scheidung? 

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Ein Vorteil ist sicherlich, dass Sie zeitlich flexibel sind und sich nicht an Büro- oder Geschäftszeiten des Anwalts halten müssen, wenn Sie mit uns kommunizieren möchten. Durch unser Angebot der Online-Akte haben Sie zudem immer Zugriff auf alle in Ihrer Sache vorhandenen Schriftsätze von Ihrem PC/ Smartphone/Tablet aus (siehe auch die Erläuterungen der Online-Akte). Von Ihrem PC etc. aus können Sie sich zu jeder Tageszeit über den aktuellen Stand des Scheidungsverfahrens informieren – unabhängig von Kanzleiöffnungszeiten und ganz egal, wo Sie selbst sich gerade aufhalten.

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Zwar läuft das eingeleitete Scheidungsverfahren vor den Gerichten nicht schneller ab, denn diesen Vorgang kann kein Anwalt beeinflussen, ob nun Online-Scheidung oder nicht. Der Unterschied der Online-Scheidung zum klassischen Scheidungsverfahren ist insofern vor allem der Umstand, daß Sie Ihren Rechtsanwalt/Rechtsanwältin erst am Tag des Scheidungstermins treffen und die Kommunikation digital erfolgen kann. Aber allein dadurch, dass kein Gesprächstermin in der Kanzlei vereinbart werden muss, Fahrzeiten zum Anwalt entfallen und Schriftstücke schnell online übermittelt werden, geht manches zügiger.

 

Ist die Online-Scheidung auch günstiger?

 

Selbst wenn von manchen Anbietern im Internet dieser Eindruck erweckt wird: Eine Online-Scheidung ist nicht automatisch günstiger, als eine "normale" Scheidung. Alle Anwälte müssen ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen – egal ob sie Online-Scheidungen oder reguläre Scheidungen anbieten. Die Scheidungskosten sind also grundsätzlich bei beiden gleich.Etwas günstiger kann die Online-Scheidung aber aus einem anderen Grund sein: Sie erfolgt in der Regel einvernehmlich und nur einer der Ehegatten beauftragt einen Scheidungsanwalt. Dadurch werden schlicht die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt gespart. Dieser Kostenvorteil ist aber keine Besonderheit der Online-Scheidung, sondern geht mit jeder einvernehmlichen Scheidung einher.

 

Wie läuft die Online-Scheidung ab?

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Ganz einfach in 5 Schritten:

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1. Online-Formular ausfüllen

 

Wenn Sie Interesse haben, eine Online-Scheidung mit uns durchzuführen, so klicken Sie entweder auf den roten Button "Online-Anfrage" für den besonders schnellen Kontakt zu uns oder Sie füllen das nachfolgende Formular online aus und senden es uns zu (es entstehen noch keine Kosten!). Mit Ihren Angaben prüfen wir unverbindlich und kostenfrei die Scheidungsvoraussetzungen und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten unter Berücksichtigung Ihrer Angaben im Formular.

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2.  Kontaktaufnahme durch die Kanzlei

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Nach dem Absenden setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir geben Ihnen u.a. unsere Einschätzung, ob eine Online-Scheidung in Ihrem Fall möglich bzw. empfehlenswert ist.

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3.  Einreichen von Unterlagen

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Wenn Sie uns nun mitteilen, dass Sie gerne die Online-Scheidung mit uns durchführen möchten, erhalten Sie von uns alle für die Scheidung erforderlichen Formulare zugeschickt, wie z.B. eine Vollmacht und bitten um Einreichung folgender Unterlagen:

 

     - Heiratsurkunde im Original bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

     - Kopie der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

     - eventuell Kopie eines vorhandenen Ehevertrages

     - eventuelle Kopie einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung

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Falls Sie angegeben haben, dass Sie davon ausgehen, Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, übersenden wir Ihnen zudem den entsprechenden Antrag. 

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Bis dahin fallen für Sie keine Gebühren an!

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Erst mit Ihrer Absendung der Vollmacht und der Unterlagen an uns schließen Sie mit uns den Vertrag über die Durchführung der Scheidung. Ab jetzt ist das Verfahren für Sie kostenpflichtig.

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4.  Fertigung des Scheidungsantrags und Telefonat mit dem Anwalt 

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Nach Eingang der unterschriebenen Vollmacht und der notwenigen Unterlagen (nebst evtl. zu beantragender Verfahrenskostenhilfeunterlagen) entwerfen wir den Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen neben einer Vorschussrechnung bezüglich der voraussichtlich anfallenden Anwaltskosten zukommen. Sofern Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, erhalten Sie bei Übersendung des Antragsentwurfs selbstverständlich keine Rechnung zugesandt.

Sie überprüfen die Angaben im Antrag und geben den Antrag zur Einreichung frei. Hierbei nutzen Sie gerne unsere Online-Akte zur besonders einfachen und schnellen Kommunikation.

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Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie selbstverständlich einen persönlichen Rückruf von Rechtsanwältin Saldaña Alonso  oder Herrn Rechtsanwalt Jebing zur 

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  • Klärung noch offener Fragen,

  • Aufklärung über Besonderheiten,

  • zum Durchsprechen des weiteren Ablaufes.

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5.  Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Gericht

 

Sobald Sie uns den Scheidungsantrag freigegeben haben und die damit anfallenden Anwaltskosten überwiesen haben bzw. den Verfahrenskostenhilfeantrag vollständig mit allen Anlagen übersandt haben, werden wir den Antrag bei dem zuständigen Gericht einreichen.

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Die weitere Kommunikation erfolgt schnell und sicher über die Online-Akte. Sie erhalten sämtliche Korrespondenz mit den Gerichten über Ihre persönliche Online-Akte und sind so immer auf dem neuesten Stand.

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Wie geht es dann weiter?

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  • Vom Gericht erhalten wir nach Eingang des Scheidungsantrages bei Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften). Diese sollten zügig von Ihnen ausgefüllt und wieder an uns übersandt werden, da sich sonst unnötig das Verfahren verzögert. Das Verfahren dauert normalerweise ca. 3 - 6 Monate. Sobald die Auskünfte von den Rentenversicherungen von beiden Ehegatten dem Gericht vorliegen, wird das Gericht den Scheidungstermin bestimmen. 

  • Beim Scheidungstermin in Anwesenheit Ihres Anwalts müssen beide Ehegatten anwesend sein. Dort werden beide Parteien gefragt, ob sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden wollen. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 10 Minuten. Der Scheidungsbeschluss wird dann noch während des Termins verkündet. 

 

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Interessiert? Dann klicken Sie unverbindlich und kostenlos auf den roten Button "Online-Anfrage" oder Sie füllen das untere Online-Scheidung Formular aus.

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Mit Ihren Angaben prüfen wir unverbindlich und kostenfrei die Scheidungsvoraussetzungen und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten. Mit dem Absenden dieses Formulars verpflichten Sie sich zu nichts.

Die mit * versehenen Angaben sind zur Erstellung des Scheidungsentwurfs erforderlich.

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Online-Scheidung Formular

Antragsteller/-in (Mandant/-in)

(Erforderlich für die Berechnung der voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten)

Antragsgegner/-in (Ehepartner/-in)

(für die Berechnung der voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten)

Angaben zur Ehe und Trennung

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Einwilligung in die elektronische Kommunikation

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anwaltskanzlei Anwaltskanzlei Grothe & Jebing, Bissenkamp 4, 45731 Waltrop, Fax: +49 (0)2309 / 781 576, E-Mail: grothe-jebing@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

 

 

 

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass mit der Bearbeitung während/vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bis dahin bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs­rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.

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Verlust des Widerrufs­rechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht haben.

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Wenn Sie nach dem kostenlosen Orientierungsgespräch uns beauftragen möchten und eine Bearbeitung Ihrer Scheidung schon während/vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen, können Sie dies durch Klicken auf das Kästchen bereits jetzt erklären:

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

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