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Opferrecht / Opferanwalt
Traurig auf der Couch

 

Als Opferanwälte werden wir Ihnen helfen, Ihre Rechte als Opfer durchzusetzen, denn als Opfer einer Straftat haben Sie vielfältige Opferrechte (Schmerzensgeld, Gewaltschutz, Nebenklage usw.). Viele Rechte setzen jedoch einen Antrag voraus, denn: Opferrechte sind leider noch immer Antragsrechte. 

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Nach einer Straftat ist es besonders wichtig, dass der oder die Betroffene rechtlich und auch menschlich in der schwierigen Situation unterstützt und „an die Hand genommen wird“. Die Folgen einer Straftat reichen von existentiellen und materiellen Problemen bis hin zu körperlichen oder seelischen Schäden. Zu der ohnehin bereits belastenden Situation kommt hinzu, dass das Opfer im Rahmen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Regel in eine passive Rolle gedrängt wird.

 

Hier kann ein auf Opfervertretung spezialisierter Rechtsanwalt helfen die Opferinteressen sowie die Rechte und Ansprüche des Opfers im Strafverfahren zügig durchzusetzen. 

 

Als Opferanwalt können wir beispielsweise für Sie Strafanzeige gegen den Täter stellen oder Sie bei Aussagen vor Gericht als Zeugenbeistand begleiten, so dass das Verfahren so schonend wie möglich für Sie abläuft und Sie gewisse Dinge unbesorgt aus der Hand geben können.

 

Weiterhin ist es Ihnen als Opfer bspw. im Wege einer Nebenklage möglich, aktiv am Strafverfahren gegen den Täter teilzunehmen, Akteneinsicht zu nehmen oder Beweisanträge zu stellen, damit Sie das Verfahren überwachen und notfalls durch diverse rechtliche Maßnahmen eingreifen und sich so selbst aus der Opferrolle bringen können.

 

Als Opfer steht Ihnen zudem die Möglichkeit zu, Gewaltschutz z.B. auch durch die Beantragung einer einstweiligen Anordnung bei Gericht herbeizuführen. Insbesondere kann dem Täter gerade bei Familienstreitigkeiten und häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz folgendes auferlegt werden:

 

            - Verbot, sich der Wohnung des Verletzten zu nähern bzw. diese zu betreten.

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            - Verbot bestimmte Orte, an denen der Verletzte sich regelmäßig aufhält   

              (z.B. Arbeitsplatz) aufzusuchen.

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            - Verbot, Verbindung mit dem Verletzten aufzunehmen

               (z.B. durch Telefon, SMS, E-Mail, Social Media etc.)

 

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Dabei sollten sich vor allem Frauen, die mit dem Täter zusammenwohnen, bewusst sein, dass es die Möglichkeit gibt, den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung zu entfernen.

 

Selbstverständlich können Opfer einer Gewalttat auch Schadensersatz (Heilbehandlungskosten, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden etc.) und vor allem Schmerzensgeld einfordern.

 

Dies braucht nicht unbedingt in einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren erfolgen, in dem das ganze Geschehen nochmals durch das Opfer durchlebt werden muss. Vielmehr können diese Ansprüche schon direkt im Strafverfahren gegen den Täter mit geltend gemacht werden (sog. Adhäsionsverfahren), was in geeigneten Fällen eine besonders schonende und auch kostengünstige Vorgehensweise darstellt.

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Unter gewissen Voraussetzungen können auch die Angehörigen von Opfern im Rahmen der Nebenklage eigene Rechte geltend machen. So z.B. bei Kapitaldelikten, bei denen das unmittelbare Opfer verstorben ist.

 

Der Staat unterstützt gerade bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten die Opfer einer Straftat hinsichtlich der entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Diesbezüglich besteht die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin als Opferanwalt beigeordnet wird. Die Kosten werden dann vollumfänglich von der Staatskasse getragen.

 

Bei allen übrigen Gewalttaten kann Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt werden, was insbesondere bei finanziellen Problemen der Opfer gewährleistet, dass niemand die Situation alleine ohne rechtlichen Beistand durchleben muss.

 

 

Als Opferanwalt begleiten wir Sie durch die gesamte juristische Bewältigung des Ihnen zugefügten Unrechts. 

Unabhängig von der juristischen Aufgabenstellung werden wir zudem versuchen, die psychische Belastungen für Sie so gering wie möglich zu halten. Der Opferanwalt unterstützt dabei auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und wirkt bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit. Hierbei achten wir darauf, dass die Interessen des Opfers ausreichend berücksichtigt werden.

 

Zudem werden Kontakte zu Hilfsorganisationen wie dem Weissen Ring hergestellt.

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Frau Rechtsanwältin Jessica Saldaña Alonso ist seit vielen Jahren im Bereich des Opferrechts tätig und setzt sich auch ehrenamtlich für die Rechte von Opfern ein. Seit 2010 ist sie aktiv für den Weissen Ring tätig und leitet seit 2014 die Außenstelle des Weissen Rings im Kreis Recklinghausen. Sie wurde für dieses ehrenamtliche Engagement in Bezug auf die Opferarbeit beim Weissen Ring mit dem Volunteer Award 2022 ausgezeichnet. Durch diese jahrelange Arbeit in diesem Bereich verfügt sie über ein großes Netzwerk an Hilfsmöglichkeiten, auf welches die Opfer zurückgreifen können. 

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