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Verkehrsrecht
Abgestürztes Auto

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Verkehrsunfallregulierung / Abwicklung von Verkehrsunfällen:

 

Beim Verkehrsrecht geht es überwiegend um Verkehrsunfälle und die daraus folgenden Ansprüche der Unfallbeteiligten.

 

Insbesondere müssen dann folgende Fragestellungen geklärt werden:

 

Wie sind die Haftungsquoten untereinander? Wie hoch sind die Reparaturkosten und wer zahlt diese? Was sind ein merkantiler Minderwert und Nutzungsausfallschäden?

Braucht man einen Anwalt und einen Gutachter? Wer zahlt Gutachter- und Rechtsanwaltskosten? Bekommt man Schmerzensgeld oder Verdienstausfall? Wer macht die Ansprüche bei der Versicherung oder bei Gericht geltend? Muss ich die Versicherung mit verklagen?

 

Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte ohne anwaltliche Hilfe einen erheblichen Teil der unfallbedingten Ansprüche nicht oder nicht vollständig durchsetzen (können).

 

Meist sind die zustehenden Ansprüche dem Geschädigten überhaupt nicht bekannt oder aber man wird von der gegnerischen Versicherung mit einem zu geringen Betrag vertröstet.

Gerade bei der Unfallregulierung gehen Unfallgeschädigte oft mit viel Halbwissen in die Regulierung mit der Versicherung und werden dann von gut geschulten Sachbearbeitern so beeinflusst und gelenkt, dass viele Schadenspositionen nicht erkannt und geltend gemacht werden.

 

Eine frühzeitige Hinzuziehung eines Anwalts ist bei jeder Unfallregulierung besonders wichtig und sollte möglichst noch am Unfalltag erfolgen, zumal bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall die Rechtsanwaltskosten dem Grunde nach von dem Unfallverursacher zu tragen sind.  

 

 

 

Autokauf:

 

Auch gibt es Streitigkeiten beim Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen oder deren Reparatur. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf gibt es oft böse Überraschungen. Dann geht es oft um Gewährleistungsausschlüsse, Zusicherungen, Verschleiß, Kilometerlaufleistung und Unfallfreiheit des erworbenen Pkw.

 

 

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Bußgeldrecht:

 

Zudem kann auch der öffentlich-rechtliche Bereich betroffen sein. So können sich im Einzelfall Fragen über Ordnungswidrigkeiten (Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß), insbesondere über die Vermeidung eines Fahrverbotes oder über „Punkte in Flensburg“ ergeben.

 

Gerade wenn die Eintragung von Punkten droht sollte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und die Ermittlungsakte eingesehen werden um nachprüfen zu können, ob der Vorwurf gerechtfertigt bzw. die Messung verwertbar ist.

 

 

 

Verkehrsstrafrecht:

 

Schließlich müssen die weitreichenden Folgen im strafrechtlichen Bereich bedacht werden, wenn neben der Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen v.a. Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden können.

 

Häufig haben die Delikte Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder aber das Fahren ohne Fahrerlaubnis weitreichende Folgen für den Führerschein.

 

 

 

Fahrerlaubnisrecht:

 

Insbesondere bei vorangegangener Fahrt unter Einfluss von Drogen oder Alkohol kann es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis mangels Fahreignung kommen. Aber auch eine später beantragte (und von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnte) Wiederteilung der Fahrerlaubnis bieten Grund für eine professionelle anwaltliche Beratung. Hier geht es oft um Fragen mit Blick auf einen Abstinenznachweis, verkehrspsychologische Beratung und MPU.

 

 

 

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Aufgrund der heutigen enormen Wichtigkeit der Fahrerlaubnis im Wirtschaftsverkehr und im privaten Bereich, ist rechtzeitiger anwaltlicher Beistand unabdingbar. Herr Rechtsanwalt Jean-Pierre Jebing hat die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Verkehrsrecht erworben und wird Sie bei Ihren verkehrsrechtlichen Problemen kompetent vertreten.

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