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Lohnforderungen

Ausstehender Lohn, nicht gezahlte Überstunden oder offene Vergütungsbestandteile sollten zeitnah geprüft werden. Wir ordnen die rechtliche Lage ein, klären bestehende Ansprüche und besprechen das weitere Vorgehen – außergerichtlich oder gerichtlich.

Arbeitnehmer: Steht noch Lohn aus?

Warum Lohnforderungen früh geprüft werden sollten – wir beraten kurzfristig.

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Bei Lohnforderungen spielen häufig Fristen eine entscheidende Rolle – etwa arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen. Wird zu lange gewartet, können Ansprüche ganz oder teilweise verloren gehen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung schafft Klarheit und vermeidet Nachteile.

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Typische Ansprüche:

  • ausstehender oder gekürzter Lohn

  • nicht gezahlte Überstunden

  • Urlaubsabgeltung

  • Annahmeverzugslohn

  • offene Vergütung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Was wir für Sie tun:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht

  • Kontrolle von Ausschluss- und Verjährungsfristen

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung der Forderung – außergerichtlich oder gerichtlich

Lohnforderungen aus Arbeitgebersicht

Ansprüche prüfen

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Auch Arbeitgeber sehen sich immer wieder mit Lohnforderungen konfrontiert – nicht jede Forderung ist jedoch berechtigt. Wir unterstützen dabei, die Anspruchslage sachlich zu prüfen und eine rechtssichere Lösung zu finden.

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Wobei wir Arbeitgeber typischerweise unterstützen:

  • Prüfung der Anspruchsgrundlage: besteht tatsächlich ein Zahlungsanspruch?

  • Bewertung von Fristen: Ausschlussfristen, Verfallklauseln, Verjährung

  • Einordnung von Überstunden- und Annahmeverzugsforderungen

  • Strategie für das weitere Vorgehen: Klärung, Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung

  • Begleitung der Abwicklung: rechtssichere Zahlung oder Abwehr unberechtigter Forderungen

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© Anwaltskanzlei Grothe & Jebing

    Bissenkamp 4, 45731 Waltrop

Tel:         02309 - 781573

Fax:        02309 - 781576

E-Mail:   info@waltroperanwalt.de

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